Textiltechnik und Bekleidung
Die Abteilung Textiltechnik und Bekleidung besteht –wenn
auch unter anderem Namen und unter anderen Intentionen- seit
dem Gründungsjahr einer beruflichen Schule, die im Jahr
1957 das Schulgebäude in der Humboldtstraße in Köln
bezog.
Hier können Schülerinnen und Schüler mit Interesse für
vielfältige Tätigkeiten im textilen Bereich und mit unterschiedlichen
Schulabschlüssen den jeweils nächsthöheren Abschluss erreichen,
sofern entsprechende Leistungen erbracht werden. Der Unterricht findet in Teilzeitform
oder in Vollzeitform statt.
Schülerinnen, die eine Ausbildung zur Änderungsschneiderin
oder zur Modenäherin beziehungsweise Modeschneiderin und
Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung zur Maßschneiderin/zum
Maßschneider oder zur Textilreinigerin/zum Textilreiniger
absolvieren wollen, müssen ein Berufsausbildungsverhältnis
nachweisen. Die entsprechenden Fachklassen vermitteln den schulischen
Teil der Berufsausbildung verbunden mit dem Berufsabschluss.
In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsabschluss
dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Der Erwerb der Fachoberschulreife
wird ermöglicht (vgl. BASS 13-33 1.1 §2 Abs. 1). Der
Unterricht findet wöchentlich an einem Unterrichtstag beziehungsweise
an zwei Unterrichtstagen statt.
Schülerinnen und Schüler, die die Fachoberschulreife
verbunden mit einer Grundbildung im textilen Bereich erwerben
wollen, können das Berufsgrundschuljahr Textil besuchen.
Schülerinnen und Schüler, die bereits die Fachoberschulreife
erworben haben und eine berufliche Orientierung im textilen Bereich
suchen, um sich erst dann für eine Berufsausbildung im oben
genannten Sinne oder um sich für eine Fortsetzung ihrer
schulischen Ausbildung zu entscheiden, können ebenfalls
ein auf die Voraussetzzungen abgestimmtes Berufsgrundschuljahr
besuchen.
Der Unterricht in den Berufsgrundschuljahren Textil findet in
der Regel von 8h bis 15h statt. Schülerinnen und Schüler,
die eine Ausbildung zur Bekleidungstechnischen Assistentin/ zum
Bekleidungstechnischen Assistenten absolvieren wollen oder die
nach ihrer Ausbildung in einer entsprechenden Fachrichtung die
Fachhochschulreife und/ oder die Allgemeine Hochschulreife erwerben
wollen, haben an fünf Tagen pro Woche bis 15h Unterricht.
An zwei Unterrichtstagen kann der Unterricht auch bis 17h stattfinden.